Tier gefunden, was tun?

Meldewesen

Wenn es doch einmal passiert, dass ein Singvogel gegen die Wohnzimmerscheibe fliegt oder Sie überraschend eine tote Schleiereule am Strassenrand finden und Sie Ihr Fundtier gerne behalten möchten gilt es, einige Punkte zu beachten.

Tot aufgefundene Wildtiere gehören grundsätzlich dem Kanton und können unter gewissen Umständen dem Finder überlassen werden. Die Kriterien hierzu sind kantonal unterschiedlich. In jedem Fall müssen die Tiere unverzüglich dem lokalen Wildhüter gemeldet werden.

 

Hier finden Sie die Aufsichtskreise der Wildhut

vom Kanton Fribourg  mehr.....

vom Kanton Bern       mehr....

 

Alle weiteren finden Sie im Internet oder Sie kontaktieren einfach die Polizei.

Für geschützte Tiere, wie zum Beispiel Singvögel und Eulen, wird eine Präparationsbewilligung von der zuständigen kantonalen Jagdverwaltung des Fundkantones benötigt. Notieren Sie sich Funddatum und Fundort. Das Meldewesen bei den zuständigen Behörden übernehmen wir gerne für Sie.

Einfrieren

Es ist wichtig, das Tier unverzüglich einzufrieren. Dazu wickeln Sie es in eine Lage Haushaltspapier und verpacken es dann möglichst luftdicht in einen oder mehrere dicht verschlossene Plastiksäcke. Legen Sie einen Zettel mit den Funddaten dazu. In diesem Zustand können Sie das Tier über längere Zeit aufbewahren.

Nun haben Sie genug Zeit, sich über eine mögliche Präparation Gedanken zu machen. Vielleicht haben Sie schon etwas Bestimmtes im Kopf und wissen schon, wo Sie ihr Präparat später hinstellen möchten. Ihre Wünsche berücksichtigen wir natürlich gerne. Wir stehen Ihnen auch gerne mit unserer Erfahrung beratend zur Seite.